Kaum etwas erregt die Gemüter in der SEO Branche aktuell so stark wie die Warnmeldungen, die Google aktuell im größeren Stil über die hauseigenen Webmaster-Tools versendet. Darin wird darauf hingewiesen, daß unnatürliche Links die auf die eigene Seite verweisen entdeckt wurden und man nach der Entfernung ebendieser einen Wiederaufnahmeantrag bei Google stellen könne. Gefolgt wird diese Meldung meist von einer Abstrafung der Seite, teils um mehrere Wochen verzögert.
Ursache sind vor allem Massen an automatisch generierten Links auf minderwertigen Seiten. Auch wenn aktiver Linkaufbau und selbst der Einkauf von Links im großen Stil in den meisten Branchen Alltag ist, um im Wettbewerb zu bestehen, hat mancher es hier etwas übertrieben.
Da die Verunsicherung vieler SEOs und Kunden groß ist, hier ein paar Tipps und Erkenntnisse:
1. Die Warnung führt nicht zum Ausschluss oder zur De-Indizierung seitens Google, im schlimmsten Fall wird eine Penalty verhängt. Der Umfang der Penalty hängt von der schwere und dem Umfang des Verstoßes gegen die Google Richtlinien ab. Gerade etablierte Seiten mit vielen guten Backlinks und nur wenigen fragwürdigen haben trotz einer derartigen Warnung nachweislich keinerlei Abstrafung erleiden müssen. Vorschnelle Panik ist also unangebracht.
2. Sollte eine Penalty verhängt werden, sind das Entfernen der fragwürdigen Links und ein sogenannter Reinclusion Request eine Lösungsmöglichkeit, allerdings nicht die einzige und oft die schlechtere. Beim Entfernen werden nämlich, mangels Hinweis welche Links als dubios eingestuft werden nämlich meist weitaus mehr Links entfernt als nötig, was zum weiteren Abrutschen der Seite führt und das Problem verschärft. Gerade bei Seiten die ansonsten gut dastehen und ein solides Linkbild aufweisen ist der konsequente weitere Aufbau von wirklich hochwertigen, natürlichen Links in Kombination mit dem Einpflegen neuer Inhalte mit echtem Mehrwert für den Nutzer die bessere Alternative, um auf Sicht von einigen Wochen, schlimmstenfalls Monaten, der Penalty zu entkommen.
3. Sollte ein Wiederaufnahmeantrag als Mittel der Wahl in Erwägung gezogen werden, muß möglichst umfassend dokumentiert werden, welche Anstrengungen unternommen wurden und welche Links entfernt wurden. Es muss für Google schlüssig dargelegt werden, daß ein signifikanter Teil der fragwürdigen Links entfernt wurde und daß derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr zu erwarten sind. Hierbei ist Transparenz gefragt, es geht weder um Schuldeingeständnisse, noch Entschuldigungen oder Schuldzuweisungen an andere, sondern die sachliche und möglichst umfangreiche Darlegung des Problems, welche Lösungswege beschritten wurde und welche Erfolge es dabei zu verzeichnen gibt.
Für die Zukunft werden hochwertige Links immer bedeutsamer, es zählt Klasse statt nur pure Masse. Von der Nutzung von Tools, die automatisch Unmengen an Links erzeugen und klar in die Kategorie Webspam gehören wie etwa Xrumer, Scrapebox, SENukeX ist dringend abzuraten. Besondere Vorsicht ist bei billigen Linkangeboten auf Marktplätzen wie eBay geboten, hunderte oder gar tausende Links für wenige Euros sind immer ein klarer Hinweis für den Einsatz von Spamsoftware. Natürlich arbeitet nicht jeder günstige Anbieter mit unlauteren Methoden, als Kunde sollte man aber genau nachfragen, gerade wenn die Leistung im Verhältnis zum Preis auffällig günstig erscheint.
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